Unter Brandschutz versteht man alle Maßnahmen, die der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorbeugen und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten ermöglichen.
Vorbeugender Brandschutz
Vorbeugender Brandschutz ist der Überbegriff für alle Maßnahmen, die im Voraus die Entstehung, Ausbreitung und Auswirkung von
Bränden verhindern beziehungsweise einschränken. Meist wird Brandschutz in Gebäuden betrieben. Er beschränkt sich jedoch
keinesfalls auf sie, sondern wird beispielsweise bei Veranstaltungen immer wichtiger. Dort müssen bei Vorführungen mit Feuer,
Kerzen und dergleichen ein „Feuerwehrsicherheitswachdienst“ oder Brandsicherheitswache beigestellt werden. Dies wird auch als
passive Brandbekämpfung bezeichnet.
Der vorbeugende Brandschutz gliedert sich formal in drei Teilbereiche:
- Baulicher Brandschutz
- Anlagentechnischer Brandschutz
- Organisatorischer Brandschutz
Demgegenüber steht der abwehrende Brandschutz (s. u.), der dann in Erscheinung tritt, wenn der vorbeugende Brandschutz in weiten
Teilen bereits versagt hat.
Im bauordnungsrechtlichen Sinne dient der vorbeugende Brandschutz vorrangig dem Schutz von Leib und Leben, der Umwelt und der
öffentlichen Sicherheit sowie als Voraussetzung für eine wirksame Brandbekämpfung. Die diesbezüglich einzuhaltenden
öffentlich-rechtlichen Vorschriften der Landesbauordnungen sind in Deutschland als Mindestanforderungen zu verstehen.
Baulicher Brandschutz
Die baulichen Maßnahmen beispielsweise in Gebäuden sind sehr vielfältig und erstrecken sich von den verwendeten Baustoffen und
Bauteilen, in Deutschland geregelt in DIN 4102 und ENV 1992-1-2, über den bautechnischen Brandschutz in Industriebauten, geregelt
in der DIN 18230, über die Fluchtwegplanung hin zu Löschanlagen in Gebäuden. In Deutschland ist es notwendig, für jeden größeren
Bau ein Brandschutzgutachten durch einen zugelassen Brandschutzgutachter erstellen zu lassen. Zudem muss das erstellte
Brandschutzkonzept mit den lokalen Behörden abgestimmt werden. Ein Bundesgesetz delegiert die Zuständigkeit in die
Landesverantwortung. Die Regelungen sind deshalb von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Bauliche Maßnahmen müssen vor allem folgende Aspekte berücksichtigen:
- Brandverhalten von Baustoffen
- Feuerwiderstand der Bauteile
- Aufteilung der Gebäude in Brandabschnitte durch Brandwände und -schutztüren
- Fluchtwegplanung
- Aktive Brandbekämpfung durch Sprinkleranlagen
Gerade die immer stärker werdende Durchdringung großer Gebäude mit Energieversorgungs-, Steuer- und Datenleitungen läuft der von
der Bauaufsicht geforderten Abschnittstrennung mit Brandwänden und feuerbeständigen Geschossdecken zuwider. Deshalb werden in
modernen Gebäuden mit größeren Menschenansammlungen (beispielsweise Bahnhöfen, Flughäfen, Museen, Kongresshallen) spezielle
Feuerschutzeinrichtungen wie Brandmeldeanlagen, Notbeleuchtung, Brandschutztore und Brandschutztüren möglichst lange
aufrechterhalten.
In öffentlichen Gebäuden in Deutschland ist der Einsatz von halogenfreien Leitungen (kein PVC) Standard. Stromleitungen, die
durch mehrere Brandabschnitte verlaufen, müssen mit einem Brandschott gesichert werden. Elektrische Leitungen, die für die
maschinelle Entrauchung oder eine Brandmeldeanlage genutzt werden, müssen abhängig vom Einsatz eine Feuerwiderstandsdauer
(mit Funktionserhalt) von E90 oder E30 aufweisen.
Nicht zu vergessen sind Gebäude, die von in ihrer Bewegung eingeschränkten Menschen genutzt oder bewohnt werden (Krankenhäuser,
Kliniken, Altenwohnheime, Seniorenwohnanlagen usw.).
Bei Tunnelbauwerken hat der bauliche Brandschutz aufgrund der dramatischen Tunnelbrände in den letzten Jahren stark an Bedeutung
gewonnen. Neben der Einhaltung von konstruktiven Regeln wird hier der rechnerische Nachweis (die so genannte „heiße Bemessung“)
zunehmend wichtiger. Regelungen zum rechnerischen Nachweis finden sich z. B. in der ENV 1992-1-2, der ZTV-Ing und der
„Richtlinie für den Brand- und Katastrophenschutz“ der Deutschen Bahn.
Anlagentechnischer Brandschutz
Darunter fallen neben den Anlagen zur Bevorratung und Versorgung mit Löschwasser auch Brandmeldeanlagen sowie automatische Feuerlöschanlagen (z. B. in Form von Sprinkleranlagen und Gaslöschanlagen) einschließlich der örtlichen Vorhaltung der zugehörigen Löschmittel. Zu den typischen, dem Brandschutz dienenden gebäudetechnischen Anlagen zählen weiterhin:
- Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)
- Optische und akustische Alarmierungsanlagen, häufig als Teil der Brandmeldeanlage
- Rauchansaugsysteme, beispielsweise zur Unterstützung der Rauchdetektion in Fußböden- oder Deckenhohlräumen, die der Leitungsverlegung dienen
- Feststellanlagen für Rauchschutztüren in Flucht- und Rettungswegen
- Fluchttürterminals zur Steuerung und Überwachung von ins Freie oder in andere Brandabschnitte führenden Fluchttüren
- Die Flucht- und Rettungswegbeleuchtung als Teil der Sicherheitsbeleuchtungsanlage (siehe Notbeleuchtung)
- Manuell zu bedienende Feuerlöscher (so genannte Handfeuerlöscher)
- Wandhydranten mit entsprechenden Schlauchanschlüssen als „gebäudeinternes Ende“ trockener oder nasser Steigleitungen
- Überdrucklüftungsanlagen zur weitgehenden Vermeidung des Eindringens von Rauch in Flucht- und Rettungswege (z. B. in die Fluchttreppenhäuser von Hochhäusern)
- Schottungen für die Durchdringung von Bauteilen mit Anforderungen an den Feuerwiderstand durch Kabelanlagen und Rohre (so genannte Brandschotts) bzw. Brandschutzklappen (BSK) zur Schottung infolge der Durchdringung von Bauteilen durch Lüftungsleitungen und -kanäle.
Im Zuge der Umnutzung, des Umbaus oder der Erweiterung von Bestandsgebäuden (Aufhebung des Bestandsschutzes), aber auch bei
Neubauten und infolge der weit fortgeschrittenen bautechnischen Möglichkeiten und deren Umsetzung als unmittelbare Manifestation
des architektonischen Gestaltungswillens, gewinnen die Anlagen des gebäudetechnischen Brandschutzes zunehmend an Bedeutung.
Vor allem im Wohnungs- und Gesellschaftsbau dienen sie, abgesehen von den in vergleichsweise geringem Maße bauordnungsrechtlich
explizit geforderten gebäudetechnischen Anlagen, in weit größerem Maße der Kompensation von Unzulänglichkeiten beim baulichen
Brandschutz. Dieser Entwicklung ist in nicht unwesentlichem Maße die wachsende Technisierung der Gebäude geschuldet, welche von
steigenden Kosten für Betrieb, Wartung und Instandhaltung der gebäudetechnischen Anlagen begleitet wird. Allerdings ermöglichen
häufig erst Installationen des gebäudetechnischen Brandschutzes als Kompensationsmaßnahmen für entsprechende bauliche Maßnahmen
architektonische Lösungen, die ansonsten im Kontext der bauordnungsrechtlichen Anforderungen unmöglich wären.
Im Bundesverband Technischer Brandschutz haben sich deutsche Unternehmen, die Produkte für den anlagentechnischen Brandschutz
herstellen, zusammengeschlossen. Fachlich zertifizierte Brandschutzmontagefirmen sind in der gba (Gütergemeinschaft Brandschutz
im Ausbau) zu finden.
Organisatorischer Brandschutz
Dieser Punkt umschreibt die Bestellung von Brandschutzbeauftragten und Brandschutzwarten sowie die Erstellung von Alarmplänen,
Brandschutzordnung und Brandschutzplänen. Aber auch die Schulung beim Umgang mit brennbaren Stoffen oder Zündquellen und das
Verhalten nach Ausbruch eines Brandes fallen in dieses Gebiet.
Die Bewusstseinsbildung, wie man sich schützen kann, sollte schon im frühen Lebensalter beginnen. So sollte die
Brandschutzerziehung bereits in Schulen oder Kindergärten erfolgen. Vielerorts wird dies von der örtlichen Feuerwehr
wahrgenommen, so auch von der Löschgruppe Dedinghausen.
Abwehrender Brandschutz
Der abwehrende Brandschutz ist eine Aufgabe der Feuerwehr und bildet das Gegenstück zum vorbeugenden Brandschutz. Abwehrender
Brandschutz ist alles, was die Feuerwehr unternimmt, wenn „das Kind in den Brunnen gefallen ist“, es also schon brennt. Es ist
die Tätigkeit, die man primär mit der Feuerwehr in Verbindung bringt.
Legte man bisher beim abwehrenden Brandschutz das Hauptaugenmerk darauf, einfach den Brand zu löschen, so bemüht man sich in der
heutigen Zeit vermehrt auch um die Verringerung der Begleitschäden, da diese oft ein Vielfaches des Primärschadens
ausmachen.
Auf den folgenden Seiten sind einige wichtige Informationen zu finden, welche man auf jedenfall befolgen sollte, wenn der
Ernstfall einmal eintritt !



















